Hier finden Sie übersichtlich erklärt, wofür genossenschaftliches Wohnen steht.
Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei in den Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnungsgenossenschaften
stehen allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause sein.
Sicherheit durch Dauernutzungsrecht
Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohnungsgenossenschaften ausgeschlossen.
Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft! Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen.
Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr anteiliges Geschäftsguthaben zurück.
Mieter im eigenen Haus
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am
Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.
Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum investiert. So fließen sie praktisch zu den
Mitgliedern zurück.
Ein Mitglied - eine Stimme
Die Wohnungsgenossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine
Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie unsere
Genossenschaft mit!
Eingetragene Genossenschaften - Wirtschaftlich sichere Unternehmensform
Die Wohnungsgenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch
einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden. Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem Markt bestehen zu können, so
geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft haben die Mitglieder bei uns keine Nachschüsse zu zahlen,
sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.
Genossenschaftliche Dienstleistungen
Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten wir auf eine gute Abstimmung zwischen Umweltschutz und
Infrastruktur. Wir bemühen uns um Grünflächen und Spielplätze, und schaffen wenn möglich günstige Verkehrsanbindungen für Sie. Auch Betreuungs- u. a. soziale Dienste gehören zu unserem
Leistungsspektrum.
Sie wollen Mitglied in einer Genossenschaft werden? Nichts leichter als das!
Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben, erwerben Sie bei uns die üblichen Pflicht-Anteile und werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile werden
nach Kündigung von uns wieder ausgezahlt.
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